Das Bezirksgericht Bülach hat heute einen Taubenzüchter verurteilt, der eine Taube mit Gift präpariert hatte, um damit einen seltenen, geschützten Wanderfalken oder einen anderen Greifvogel zu töten. Dies ist der zweite Fall einer durchgeführten oder geplanten vorsätzlichen Greifvogelvergiftung durch Taubenzüchter, der geahndet wird. BirdLife Schweiz hofft, dass diese Verurteilungen potenzielle weitere Täter abschrecken werden. Der Naturschutzverband verfolgt die Situation in der ganzen Schweiz weiterhin genau.






