Der Kanton Graubünden hat in den letzten vier Jahren 75 Graureiher abgeschossen, ohne rechtsgültige Bewilligung. Nach dem eidgenössischen Jagdgesetz ist es ein mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraftes Vergehen, Tiere geschützter Arten ohne Berechtigung zu töten. Andere Kantone waren bis vor fünf Jahren ähnlich vorgegangen, haben aber zum grössten Teil nach einem Bundesgerichtsurteil ihre Praxis geändert. Was läuft hier schief?






